Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die über diese Plattform zwischen German Luxury Car Trading L.L.C (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden geschlossen werden, gleich ob der Kunde Verbraucher oder Unternehmer ist. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung. Abweichenden Bedingungen des Kunden wird widersprochen; sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Leistungen
Der Anbieter vermittelt, prüft, kauft an, importiert, verzollt und meldet Fahrzeuge aus Dubai an. Je nach Auftragsart umfasst dies: das Angebot gelisteter Fahrzeuge (LISTED_VEHICLE), die Suche nach einem Wunschfahrzeug (WUNSCHAUTO), die persönliche Kaufabwicklung vor Ort (CONCIERGE) sowie Transport, Verzollung und Zulassung (LOGISTICS). Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Eine Inspektion mit Zustandsbericht erfolgt vor dem Ankauf; Liefer- und Bearbeitungszeiten sind Richtwerte und keine zugesicherten Termine.
§ 3 Zahlung
Es wird keine Anzahlung erhoben. Der vollständige Betrag ist vor Beginn der Abwicklung zu leisten; der Auftrag wird erst nach bestätigtem vollständigem Zahlungseingang bearbeitet. Mögliche Zahlungsarten sind Banküberweisung, Barzahlung sowie Krypto/USDT. Die Bestätigung jeder Zahlung erfolgt manuell durch den Anbieter. Über jeden Auftrag wird eine Rechnung als PDF bereitgestellt. Beträge können je nach Vereinbarung in unterschiedlichen Währungen ausgewiesen werden; maßgeblich ist der in der Rechnung genannte Betrag.
§ 4 Provision
Auf Händlerfahrzeuge entfällt eine Service-Provision von standardmäßig 5 % des Verkaufspreises. Sie ist im ausgewiesenen Preis bereits enthalten und wird von der an den Händler auszuzahlenden Summe abgezogen; für den Käufer entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Abweichende Sätze können je Händler vereinbart werden. Der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültige Preis samt Provision wird festgeschrieben, sodass bereits erteilte Aufträge von späteren Änderungen des Satzes unberührt bleiben. Eine etwaige Such- bzw. Wunschauto-Gebühr wird gesondert und vorab vereinbart.
§ 5 Eigentum, Gefahrübergang, Gewährleistung
Das Eigentum am Fahrzeug geht erst mit vollständiger Bezahlung über. Bei Versendung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit Übergabe an das Transportunternehmen über, gegenüber Verbrauchern jedoch erst mit Übergabe des Fahrzeugs an den Verbraucher. Für die Gewährleistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei Gebrauchtfahrzeugen kann die Gewährleistung gegenüber Unternehmern ausgeschlossen sein; gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mindestfristen.
§ 6 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gegenüber Verbrauchern bleiben die zwingenden Schutzvorschriften ihres Wohnsitzstaates unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser Texte.